BVerwG:Berichtigungsanspruch zum Geburtsdatum im Melderegister aus Art. 16 DSGVO
Berichtigungsanspruch zum Geburtsdatum im Melderegister aus Art. 16 DSGVO – So das BVerwG mit Urteil vom 02. März 2022 (Az.: BVerwG 6 C 7.20). Der Anspruch muss im Wege der Verpflichtungsklage eingeklagt werden, sofern der Anspruch zuvor gegenüber der Behörde erfolglos mit einem Antrag geltend gemacht worden ist. Berichtigungsanspruch zum Geburtsdatum im Melderegister aus Art. 16 DSGVO – Ansicht des Gerichts Das Gericht sieht die Anspruchsgrundlage in Art.16 DSGVO und führt in den Entscheidungsgründen unter anderem aus: „… Anspruchsgrundlage für das Begehren des Klägers, sein Geburtsjahr im Melderegister der Beklagten zu ändern, ist Art. 16 Satz 1 DSGVO…..Der Anwendung der Datenschutzgrundverordnung steht nicht entgegen, dass diese am 25. Mai 2018…
VG Köln:Anspruch auf Berichtigung nach Art.16 DSGVO bei Selbstauskunft bei Einwohnermeldeamt
Anspruch auf Berichtigung nach Art.16 DSGVO bei Selbstauskunft bei Einwohnermeldeamt – Ein solcher besteht nur dann, wenn die Unrichtigkeit der gespeicherten Daten objektiv feststeht und zugleich dass durch die natürliche Person als Betroffene:r benannte Datum mit der Wirklichkeit übereinstimmt bzw. dieses feststeht. So sieht das VG Köln in seinem Urteil vom 25. März 2022 (Az.: 25 K 2138/19) die Voraussetzungen des Art. 16 Satz 1 DSGVO als generrelen Anwendungsmaßstab auch unter Anwendung von bestehender Rechtsprchung zum Tabstandsmerkmal der „Unrichtigkeit“ an. In dem Gerichtverfahren ging es um die Berichtigung von Anschriften nach einer Selbstauskunft, die der Kläger gegenüber dem Einwohnermeldeamt beantragt hatte. Das Gericht sah im Streitfall den Anspruch aus Art.…