Mehr über den Artikel erfahren OLG Dresden: Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO gegenüber privater Krankenversicherung umfasst Höhe des Gesamtbeitrags sowie über Zeitpunkt und Umfang von Anpassungen, da dies personenbezogene Daten im Sinne der DSGVO sind
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OLG Dresden: Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO gegenüber privater Krankenversicherung umfasst Höhe des Gesamtbeitrags sowie über Zeitpunkt und Umfang von Anpassungen, da dies personenbezogene Daten im Sinne der DSGVO sind

So unter anderem das Gericht in seinem Urteil vom 15. Januar 2025 (Az.: 6 U 717/24) in einem Rechtsstreit rund um Beitragserhöhungen. Das Gericht führt zur Begründung seiner Ansicht unter…

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