Mehr über den Artikel erfahren BGH: Verantwortlicher muss nach Beendigung eines Auftragsverarbeitungsvertrages sicherstellen, dass personenbezogene Daten tatsächlich gelöscht oder zurückgegeben werden, sofern kein Recht zur fortdauernden Speicherung besteht
KI-generiertes Bild/Bild erstellt mit Adobe Firefly durch Prompting

BGH: Verantwortlicher muss nach Beendigung eines Auftragsverarbeitungsvertrages sicherstellen, dass personenbezogene Daten tatsächlich gelöscht oder zurückgegeben werden, sofern kein Recht zur fortdauernden Speicherung besteht

So das Gericht in seinem Urteil vom 11. November 2025 (Az.: VI ZR 396/24) in einem Rechtsstreit rund um Ansprüche aus einem „Datenleck“ bei einem Unternehmen, dass Streamingdienstleistungen für Musik…

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Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit veröffentlicht eine Handreichung zu Microsoft 365

Ein nach dem Datenschutzrecht Verantwortlicher kann diese Handreichung, die von insgesamt sechs Aufsichtsbehörden erstellt und erarbeitet worden ist, nutzen, um den mit Microsoft abzuschließenden Vertrag/die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung von personenbezogenen…

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