LG Karlsruhe: Bewerbung eines Produktes mit der Angabe „klimaneutral“ unzulässig, wenn diese Angabe nicht zutrifft und zudem auch nicht leicht auffindbar aufgeklärt wird
So in einer Entscheidung vom 26.Juli 2023 (Az.: 13 O 46/22 KfH, nicht rechtskräftig) in einem Rechtsstreit der Deutschen Umwelthilfe e.V. mit einem Unternehmen, dass Drogeriemärkte betreibt. Streitgegenständlich war die…