OLG Frankfurt a.M.: Kein Ordnungsgeld wegen Verstoß gegen Unterlassungsverbot zur Verwendung einer Angabe nach § 5 UWG, wenn Grundlage des Verbotes ein anderes Verbraucherverständnis war als Verständnis der Angabe in fremden Sprachen im Rahmen des Ordnungsgeldverfahrens
So das Gericht in seinem Beschluss vom 26. April 2024 (Az.: 6 W 84/22) im Rahmen eines Ordnungsmittelverfahrens. Im Rahmen des einstweiligen Verfügungsverfahrens wurde um Testhinweiswerbung auf deutschen Angebotsseiten einer…