LG Hamburg: fehlender Zugang einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung per E-Mail muss bei ausreichendem Vortrag zum Zugang mehr als nur durch pauschales Bestreiten belegt werden
So das Gericht in seinem Urteil vom 19. April 2024 (Az.: 416 HKO 26/23) in dem Rechtsstreit zwischen einem qualifizierten Wettbewerbsverband und einem Unternehmen. Die Übermittlung der Abmahnung erfolgte per…