LG Nürnberg-Fürth: Möbelhauswerbung mit der Angabe „39% in ALLEN Abteilungen“
Möbelhauswerbung mit der Angabe „39% in ALLEN Abteilungen" – Dies kann je nach genauer Ausgestaltung wettbewerbsrechtlich irreführend nach § 5 UWG sein. So entschieden im Fall einer durch das LG…