OLG Hamburg: Mobilfunkwerbung mit Angaben „D-Netz“, „D-Netz Qualität“ oder „D-Netz Garantie“
Es liegt nach Ansicht des Gerichts in seinem Urteil vom 30. März 2023 (Az.: 15 U 63/22) keine Irreführung in der Verwendung dieser Angaben in einer Werbung vor, wenn es…