OLG Hamm: Unzulässige Speicherung von Daten verursacht kein Schmerzensgeld Art.82 DSGVO von mehr als 50 EUR
So entschieden in einem Beschluss vom 19. Dezember 2022 (Az.: 11 W 69/22) im Rahmen einer Beschwerde in einem Prozesskostenhilfeverfahren und bezogen auf den dortigen Sachverhalt, mögliche Ansprüche, unter anderem…