LG München I: kein Anspruch auf Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO nach SCHUFA-Mitteilung im Zusammenhang mit Telekommunikationsvertrag, wenn Anspruch nicht hinreichend dargelegt und bewiesen werden kann
So auch in dem Fall, den das Gericht durch sein Endurteil vom 18. Juli 2024 (Az.: 3 O 13245/23) entschieden…
