Mehr über den Artikel erfahren LG München I: fehlende Telefonnummer in Widerrufsbelehrung bei Fernabsatzverträgen führt nicht zur Verlängerung der Widerrufsfrist auf maximal 12 Monate und 14 Tage in Anwendung der §§ 356 III S. 2, 355 II S. 2, 356 II Nr. 1a BGB
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LG München I: fehlende Telefonnummer in Widerrufsbelehrung bei Fernabsatzverträgen führt nicht zur Verlängerung der Widerrufsfrist auf maximal 12 Monate und 14 Tage in Anwendung der §§ 356 III S. 2, 355 II S. 2, 356 II Nr. 1a BGB

Es bleibt bei der durch den Verkäufer angegebenen Widerruffrist im Rahmen der Informationen zum Widerrufsrecht. So das Gericht mit Endurteil vom 5. April 2024 (Az.: 37 O 10418/23) in einem…

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Mehr über den Artikel erfahren LG Düsseldorf: Art.15 DSGVO ist Marktverhaltensregelung nach § 3a UWG und eine verspätete Auskunft begründet daher ein Unterlassungsanspruch einer qualifizierten Einrichtung nach dem UKlaG
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LG Düsseldorf: Art.15 DSGVO ist Marktverhaltensregelung nach § 3a UWG und eine verspätete Auskunft begründet daher ein Unterlassungsanspruch einer qualifizierten Einrichtung nach dem UKlaG

So das Gericht in seinem Urteil vom 14. März 2024 (Az.: 34 O 41/23) in einem Gerichtsverfahren gegen ein Unternehmen, dass einen Onlineshop betreibt. In dem Verfahren war unter anderem…

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Mehr über den Artikel erfahren OLG Hamm: Systematik von sinnlosen Bestellungen durch Mitarbeiter bei Mitbewerber und nachfolgende sinnlose Retourenvorgänge mit dem Ziel von negativen Kundenbeschwerden bei Onlineverkaufsplattformen kann Verstoß gegen § 826 BGB darstellen
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OLG Hamm: Systematik von sinnlosen Bestellungen durch Mitarbeiter bei Mitbewerber und nachfolgende sinnlose Retourenvorgänge mit dem Ziel von negativen Kundenbeschwerden bei Onlineverkaufsplattformen kann Verstoß gegen § 826 BGB darstellen

Und zwar, wenn dies nicht widerlegt, werden kann, in der Folge verbunden mit einem Unterlassungsanspruch gegen das Unternehmen, für das die Bestellenden tätig gewesen sind. So das Gericht im Rahmen…

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Mehr über den Artikel erfahren BGH: Werbung mit mehrdeutigem umweltbezogenem Begriff nur dann wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn in Werbung die konkrete Bedeutung des verwendeten Begriffs erläutert wird (UPDATE)
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BGH: Werbung mit mehrdeutigem umweltbezogenem Begriff nur dann wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn in Werbung die konkrete Bedeutung des verwendeten Begriffs erläutert wird (UPDATE)

So entschieden für den Begriff „klimaneutral“ mit Urteil vom 27. Juni 2024 (Az.: I ZR 98/23). Das Gericht stellt dabei klare Kriterien auf, die aktuell für die Werbung mit entsprechenden…

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