LG Trier: Impressum ist auch ohne Bezeichnung als „Kontakt“ oder „Impressum“ bei Nutzung eines Links auf eine Internetseite und dort vorhandenem Impressum „leicht erkennbar“ & „unmittelbar erreichbar“ im Sinne des § 5 DDG
So das Gericht in einem wettbewerbsrechtlichen einstweiligen Verfügungsverfahren Darstellungen auf einer Internetplattform betreffend, auf der Rechtsanwälte auf die angebotenen Rechtsdienstleistungen durch eigene Darstellungen und z.B. auch Rechtstipps aufmerksam machen können.…