Du betrachtest gerade BVerwG: Private Krankenversicherung kann sich nicht auf Art.6 I lit.f) DSGVO als Rechtsgrundlage für die Unterbreitung von Vorsorgeprogrammen durch die Auswertung von eingereichten Rechnungen berufen
KI-generiertes Bild/Bild erstellt mit Adobe Firefly durch Prompting

BVerwG: Private Krankenversicherung kann sich nicht auf Art.6 I lit.f) DSGVO als Rechtsgrundlage für die Unterbreitung von Vorsorgeprogrammen durch die Auswertung von eingereichten Rechnungen berufen

Diese Rechtsgrundlage greift nicht ein. So das Gericht in seinem Urteil vom 6. März 2026 (Az.: 6 C 7.24), zu dem bisher nur die Pressemitteilung vorliegt. Damit sei die Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die auf Basis dieser Rechtsgrundlage erfolgten, unzulässig gewesen und eine Verwarnung der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde begründet gewesen. Für die Kunden, bei denen eine wirksame Einwilligung vorliege, sei dann Art. 9 II 1 DSGVO als Rechtsgrundlage unter Einhaltung der dortigen Vorgaben zulässig.

Rolf Albrecht

Rechtsanwalt I Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz I Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht) I Lehrkraft für besondere Aufgaben für das Gebiet Wirtschaftsrecht an der Hochschule Ruhr West