KG Berlin: Werbung mit Angaben zum Behandlungsverfahren „Osteopathie“ erfordert weiterhin Darlegung und Beweis der therapeutischen Wirksamkeit der Behandlung; Ansonsten liegt ein Verstoß gegen § 3a UWG i.V.m. § 3 Satz 1 und 2 Nr. 1 HWG vor
So das Gericht in seinem Urteil vom 3. Dezember 2024 (Az.: 5 U 9/24) in einem einstweiligen Verfügungsverfahren eines qualifizierten Wirtschaftsverbandes gegen einen Anbieter des Behandlungsverfahrens, der zahlreiche Angaben verwendet…