Mehr über den Artikel erfahren BAG:1.000 EUR Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO für Bewerber, wenn Arbeitgeber Daten über anhängige Strafverfahren erhebt und zur Grundlage einer Personalentscheidung macht, ohne eine Rechtsgrundlage nach der DSGVO nutzen zu können
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BAG:1.000 EUR Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO für Bewerber, wenn Arbeitgeber Daten über anhängige Strafverfahren erhebt und zur Grundlage einer Personalentscheidung macht, ohne eine Rechtsgrundlage nach der DSGVO nutzen zu können

Einen höheren Betrag lehnte das Gericht jedoch in seinem Urteil vom 5. Juni 2025 (Az.: 8 AZR 117/24) in einem Rechtsstreit, in dem unter anderem ein Anspruch nach Art. 82…

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