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Widerrufsbutton im B2C-E-Commerce ab dem 19. Juni 2026 Pflicht – Erste Infos

Obwohl das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist, sollten E-Commerce-Anbieter bereits jetzt anfangen, sich mit dem Thema und vor allem der Umsetzung zu beschäftigen. Ab dem 19. Juni 2026, 0.00 Uhr, muss der Widerrufsbutton vorhanden sein. Damit verbunden sich auch andere Änderungen. Konkrete stehen folgende Themen zur Umsetzung an:

  • Einführung und Einbettung des Widerrufsbuttons in das Verkaufsangebot bzw. die Webseite
  • Implementierung des für die Nutzung des Widerrufsbuttons erforderlichen Verfahrens und dessen Voraussetzungen hinter dem Widerrufsbutton
  • Anpassung der Informationspflichten und der Widerrufsbelehrung

Trotz des nicht abgeschlossenen Gesetzgebungsverfahren kann mit der technischen Umsetzung schon begonnen werden. Bei weiteren Fragen stehe ich über die bekannten Kontaktmöglichkeiten außerhalb dieser Webseite zur Verfügung.

Rolf Albrecht

Rechtsanwalt I Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz I Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht) I Lehrkraft für besondere Aufgaben für das Gebiet Wirtschaftsrecht an der Hochschule Ruhr West