LG Augsburg: kein Anspruch auf Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO nach SCHUFA-Mitteilung im Zusammenhang mit Telekommunikationsvertrag, da Vorgang aufgrund der Rechtsgrundlage des berechtigten Interesses nach Art.6 I lit.f) DSGVO zulässig
So das Gericht in seinem Endurteil vom 26. Juli 2024 (Az.: 123 O 4719/23). Es führt in den Entscheidungsgründen unter anderem aus: „…1) Das Gericht hat hierbei insbesondere in seine…