OLG Hamm: Kein Anspruch auf Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO wegen „Scraping“ von personenbezogenen Daten, wenn Beweis des Schadenseintritts bezogen auf Nutzerkonto in Sozialem Netzwerk über sog. „API-Bug“ nicht gelingt
Ein Bestreiten mit Nichtwissen nach § 138 IV ZPO ist nicht zulässig. Unter anderem dies hat das Gericht in einem Hinweisbeschluss vom 14. Mai 2024 (Az.: 7 U 14/24) in…
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Juni 14, 2024