BGH: Schuldet ein Organ einer Gesellschaft eine Unterlassungspflicht aus einem gerichtlichen Titel, ist auch dieses nur möglicher Betroffenen einer Ordnungsmittelfestsetzung bei einer schuldhaften Zuwiderhandlung
So das Gericht in seinem Beschluss vom 18. April 2024 (Az.: I ZB 55/23) und entschied damit anders als das vorinstanzliche Gericht. Das Gericht führt in den Entscheidungsgründen im Rechtsbeschwerdeverfahren…
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Juni 13, 2024