OLG Hamburg: Dringlichkeitsfrist für Antrag auf einstweilige Verfügung in Heilmittelwerbefall beträgt 6-8 Wochen ab Kenntnis->großzügiger Maßstab, da Vorbereitung zeitlichen Aufwand bedarf
So das Gericht unter anderem in seinem Urteil vom 28. März 2024 (Az.: 3 U 52/22) in einem entsprechenden Rechtsstreit zwischen zwei Mitbewerbern zu werblichen Angaben für Arzneimittel. Im konkreten…
Kommentare deaktiviert für OLG Hamburg: Dringlichkeitsfrist für Antrag auf einstweilige Verfügung in Heilmittelwerbefall beträgt 6-8 Wochen ab Kenntnis->großzügiger Maßstab, da Vorbereitung zeitlichen Aufwand bedarf
April 23, 2024