Preisangabenverordnung ( PAngV ) – Diese ist gerade für den Bereich Onlinehandel wichtig und immer wieder Inhalt von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen.
Für den Onlinehandel ist unter der Geltung der Preisangabenverordnung unter anderem wichtig, dass sich die rechtlichen Vorgaben zu Grundpreisen ändern. So wird zukünftig z.B. „1 kg“ oder „1 Liter“ als Mengeneinheit für den Grundpreis anzugeben sein. Aktuell besteht noch die Möglichkeit, bei Waren, deren Nenngewicht 250 g nicht übersteigt bzw. deren Nennvolumen 250 ml nicht übersteigt, eine andere Mengeneinheit anzugeben. Dies wird dann ab dem 28.Mai 2022 nicht mehr möglich sein.
Eine Fehldarstellung dürfte dann zukünftig auch weiterhin einen Verstoß gegen § 3a UWG darstellen und daher abmahnfähig sein.
Quellen und Links zu weiteren Infos: