Zum Inhalt springen

Hessischer Verwaltungsgerichtshof: Wahlrecht des örtlich zuständigen Gerichts bei Datenschutzrechtsverletzung ergibt sich aus § 44 BDSG

Und nicht aus Art. 79 II DSGVO, der auf nationale Sachverhalte keine Anwendung. Das Gericht hatte sich im Rahmen des Beschwerdeverfahrens mit einer, so im Ergebnis festgestellt, unzutreffende Verweisung eines Rechtsstreits zu tun. In der… Hessischer Verwaltungsgerichtshof: Wahlrecht des örtlich zuständigen Gerichts bei Datenschutzrechtsverletzung ergibt sich aus § 44 BDSG

Cookie Consent mit Real Cookie Banner