LAG Mecklenburg-Vorpommern: Arbeitszeugnis in DIN A4-Format darf für Versand zweimal gefaltet werden/Arbeitnehmer hat keinen Anspruch auf ungefaltetes Arbeitszeugnis
So unter anderem entschieden durch das Gericht in seinem Urteil vom 2. November 2023 (Az.: 5 Sa 35/23) im Rahmen eines Rechtsstreits um die ordnungsgemäße Ausstellung eines Arbeitszeugnisses. Das Gericht führt in den Entscheidungsgründen unter anderem aus: „…Grundsätzlich darf ein Zeugnis zweimal gefaltet werden, um das DIN-A4-Papier in einem herkömmlichen Geschäftsumschlag unterzubringen (LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 9. November 2017 – 5 Sa 314/17 – Rn. 51, juris = EzTöD 100 § 35 TVöD-AT Nr. 7). Das Zeugnis muss jedoch kopierfähig sein, da es bei Bewerbungen regelmäßig als Kopie oder eingescanntes Dokument beigefügt wird. Sicherzustellen ist, dass saubere und ordentliche Kopien gefertigt werden können. Das ist nicht gewährleistet, wenn sich z. B. die…