OLG Nürnberg: AGB-Klausel zur Verwendung gegenüber Verbrauchern zur Pauschalierung von Vorfälligkeitsbetrag nach 2 Monaten Zahlungsverzug bei 24-Monatsvertrag bei Angebot webbasierter Software unzulässig
Das Gericht hat folgende Regelung in einem Verfahren nach dem UKlaG in seinem Endurteil vom 28. November 2023 (Az.: 3 U 1166/23) für unzulässig erklärt: Das Gericht sah in der Verwendung der Regelung einen Verstoß gegen § 307 I 1 BGB und begründet dies unter anderem wie folgt: „…(1) Vorliegend ist in den Verträgen – anders als in dem vom BGH im Jahr 2019 entschiedenen Fall – eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten seitens der Beklagten als Verwenderin zwingend vorgegeben. Der Kunde kann daher nicht die Mindestvertragsdauer selbst aushandeln und so Einfluss darauf nehmen, welche Auswirkungen die Vorfälligkeitsklauseln in dem ihn betreffenden Vertragsverhältnis haben kann. Auch wenn die Vorgabe der Laufzeit…