OLG Hamm: Abgemahnter,der weniger als 100 Mitarbeiter beschäftigt, muss keine Kosten des Rechtsstreits tragen, wenn die Abmahnung auf der Verletzung von gesetzliche Informations- und Kennzeichnungspflichten nach § 13 IV UWG beruht& er aussergerichtlich eine nicht-strafbewehrte Unterlassungserklärung abgibt
So das Gericht in seinem Beschluss vom 6. Februar 2024 (Az.: 4 W 22/23) im Rahmen eines sofortigen Beschwerdeverfahrens zu einer Kostenverteilung in einem Rechtsstreit eines einstweiligen Verfügungsverfahrens, in dem…