OLG Brandenburg:Werbung mit befristeter Rabattaktion
Werbung mit befristeter Rabattaktion und Befristung „bis Sommeranfang“ ist eine Irreführung durch Unterlassen nach § 5a II 1 UWG, da der Zeitraum der Befristung nicht für angesprochenen Verkehrskreis greifbar ist. So das Oberlandesgericht Brandenburg in… OLG Brandenburg:Werbung mit befristeter Rabattaktion