BGH: Unzureichende Datenschutzinformation über Zwecke der Datenverarbeitung, deren Rechtsgrundlage und Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten ist zugleich auch ein Verstoß gegen § 5a I UWG, da wesentliche Informationen vorenthalten werden
So unter anderem das Gericht in seinem Urteil vom 27. März 2025 (Az.:I ZR 186/17). In dem Verfahren der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. gegen den Betreiber einer Social Media Plattform war…
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April 6, 2025