BGH: keine Verletzung des Unternehmenspersönlichkeitsrechts und damit Anspruch aus § 823 I BGB i.V.m § 1004 I 2 BGB analog auf Unterlassung durch unerlaubte Nutzung eines Fotos des Lear-Jets eines fremden Unternehmens zu Werbezwecken
Auf dem streitgegenständlichen Foto war das Luftfahrzeugkennzeichen des Lear-Jets zu erkennen. Das Berufungsgericht hatte deswegen einen Anspruch bejaht. Dem folgte der BGH in seiner Revisionsentscheidung nicht (Urteil vom 16. Mai 2023, Az.: I ZR 45/23). Er führt in den Entscheidungsgründen unter anderem aus: „…Die Annahme des Berufungsgerichts, ein luftfahrtinteressierter Betrachter der PKW-Werbung der Beklagten könnte aufgrund der dort erkennbaren werblichen Szenerie Anlass haben, durch eine Internetrecherche unter Verwendung des Luftfahrzeugkennzeichens die Identität des Halters des abgebildeten Learjets zu ermitteln, hat keine tragfähige tatsächliche Grundlage in den Umständen des Streitfalls und steht auch nicht mit der Lebenserfahrung im Einklang. Das Berufungsgericht hat bereits nicht hinreichend berücksichtigt, dass die Fotografien von der…