OLG Nürnberg:Produktpräsentation auf Messe in Deutschland
Produktpräsentation auf Messe in Deutschland – Eine solche kann bereits dazu führen, dass es zu einer Verletzung von älteren Kennzeichenrechten kommen kann. So auch in dem Sachverhalt, in dem das OLG Nürnberg in einem Hinweisbeschluss vom 16. Februar 2022 (Az.: 3 U 3933/21) seine rechtliche Einschätzung in einem Berufungsverfahren dargelegt hat und eine Zurückweisung der Berufung beabsichtigt hatte. Streitig war die Ankündigung im Rahmen einer Messebewerbung mit einem Kennzeichen, dass einem älteren Kennzeichen mit Schutzwirkung in Deutschland zu nahekam. Produktpräsentation auf Messe in Deutschland – Ältere Kennzeichen haben Vorrang Das Gericht sieht bereits durch die Präsentation auf der Messe und vor dem Hintergrund, dass ein Vertrieb von Produkten unter dem…