AG Augsburg: Angabe von URL zu Accounts in Sozialen Netzwerken in E-Mail-Footer ist keine unzulässige Werbung, die Anspruch auf Unterlassung auslöst
So das Gericht in seinem Endurteil vom 09. Juni 2023 (Az.: 12 C 11/23, nicht rechtskräftig) im Rahmen eines Rechtsstreits und einem geltend gemachten Anspruch auf Unterlassung von E-Mail-Werbung. Das…