KG Berlin:Unerwünschte Werbung & Gegenstandswert in Klageverfahren
Unerwünschte Werbung & Gegenstandswert in Klageverfahren – Dieser spielt die Rolle für die Bemessung von Rechtsanwalts-und Gerichtskosten in einem gerichtlichen Verfahren. Das KG Berlin hat sich in einem Beschluss vom 17. Januar 2022 (Az.: 5 W 152/21) mit den Gegenstandswerten und deren Höhe beschäftigt. Hintergrund war ein Beschwerdeverfahren zur Höhe des Streitwertes in einem Klageverfahren zwischen einem klagenden Rechtsanwalt und einem beklagten Unternehmen, einem Energieversorgungsunternehmen, und der Zulässigkeit von unerbetener Telefonwerbung sowie unerbetener Werbung per E-Mail. Rechtsprechungsänderung: Auch bei gewerblichen Adressaten von unerwünschten E-Mails mit Werbung beträgt Gegenstandswert 3.000 EUR Hier ändert das LG Berlin seine bisherige Rechtsprechung und gleicht die Gegenstandswerte für private und gewerbliche Empfänger an. Bisher hatte…