LAG München: Betriebsrat kann von Arbeitgeber pro Mitglied Überlassung von Notebook oder Tablet verlangen, sofern Voraussetzungen des § 30 II BetrVG erfüllt sind
Entschieden hat das Gericht dies mit Beschluss vom 07.Dezember 2023 (Az.: 2 TaBV 31/23) in einem Rechtsstreit eines Betriebsrates mit einem Arbeitgeber. Der Betriebsrat hatte einen Anspruch geltend gemacht, der auch durch das Gericht in seinem Beschluss grundsätzlich bestätigt wurde. Das Gericht führt in den Entscheidungsgründen unter anderem aus: „…Der Antrag ist begründet. Der Betriebsrat hat gem. § 40 Abs. 2 BetrVG i.V.m. § 30 Abs. 2 BetrVG Anspruch auf die Überlassung der beantragten Sachmittel. 2.2.1. Nach § 40 Abs. 2 BetrVG hat der Arbeitgeber dem Betriebsrat für die laufende Geschäftsführung in erforderlichem Umfang u.a. sachliche Mittel sowie Informations- und Kommunikationstechnik zur Verfügung zu stellen. Insoweit obliegt dem Betriebsrat nach…