OLG Stuttgart: Bewertung mit 1 Stern nebst Kommentar „nicht empfehlenswert und „kritisch: Professionalität“ zur Leistung eines Rechtsanwalts ohne geschäftlichen Kontakt im Rahmen eines Mandates unzulässig
Bewertung mit 1 Stern nebst Kommentar „nicht empfehlenswert und „kritisch: Professionalität“ zur Leistung eines Rechtsanwalts ohne geschäftlichen Kontakt im Rahmen eines Mandates unzulässig – So das OLG Stuttgart in seinem Urteil vom 31. August 2022 (Az.: 4 U 17/22) zu einer bei Google vorgenommen Bewertung. Der geltend gemachte Unterlassungsanspruch gegen die Bewertung wurde durch das Gericht bejaht. Zwischen dem klagenden Rechtsanwalt und dem Bewerter bestand kein direktes Mandatsverhältnis, sondern war Beklagter in einem Gerichtsverfahren, in dem der bewertete Rechtsanwalt einen Mandanten vertreten hatte. Ansicht des Gerichts: Aussage ist Werturteil mit Tatsachenkern Das OLG Stuttgart sieht die Bewertung zwar als Werturteil, aber mit einem Tatsachenkern, einer vorherigen Mandatierung. Das Gericht führt…