LG Berlin: Unzutreffende Buttonbezeichnung im E-Commerce=kein wirksamer Vertrag
Dies gilt auch dann, wenn mehrere Verträge nacheinander unter der Nutzung von Schaltflächen geschlossen werden. Dann muss jeder erforderliche Button bzw. die Schaltfläche auch entsprechend den Vorgaben nach § 312j III BGB gekennzeichnet sein. So das Gericht in seinem Urteil vom 23. März 2023 (Az.: 67 S 9/23) bezogen auf Flugreisebuchungsportal, bei dem vor der reinen Buchung auch eine besondere Mitgliedschaft geschlossen werden konnte. Das Gericht führt in den Entscheidungsgründen unter anderem aus: „…Ein Vertrag über die „Prime-Mitgliedschaft“ ist gemäß § 312j Abs. 4 BGB nicht zustande gekommen, da die Beklagte ihre Pflichten aus § 312j Abs. 3 BGB nicht erfüllt hat. Danach ist in den Fällen, in denen eine…
AG Düsseldorf: Schaltfläche mit Bezeichnung „Bußgeld jetzt abwehren!“ erfüllt nicht Voraussetzung des § 312 j IV BGB
Damit ist dann auch kein wirksamer Vertrag geschlossen, sofern nicht noch die Ausschlussregelung des § 312j V BGB im Rahmen einer individuellen Kommunikation eingreift. So entschieden durch das AG Düsseldorf mit Urteil vom 10. Januar 2023 (Az.: 37 C 124/22) im Rahmen eines Rechtsstreits um eine ausstehende Selbstbeteiligung eines Mandanten, der den klagenden Rechtsanwalt im Rahmen einer E-Mail-Kommunikation durch den Klick auf einen Button mit der genannten Bezeichnung beauftragt hatte. Das Gericht sah unter anderem die Voraussetzung des § 312j IV BGB nicht als erfüllt an und führt dazu in den Entscheidungsgründen aus: „…Der Kläger hat die Schaltfläche „Bußgeld jetzt abwehren!“ in seiner E-Mail vom 10.08.2019 um 12:51 Uhr nicht…