OLG München: kein Anspruch gegen Social Media Netzwerk-Anbieter auf Schadensersatz nach Art.82 DSGVO wegen Datenerhebung per Scraping, wenn Kontrollverlust als Begründung nicht substantiiert dargelegt wird (Update)
So das Gericht in dem konkret zu entscheidenden Fall in seinem Beschluss vom 13. Februar 2025 (Az.: 24 U 3020/24 e) mit dem das Gericht den Kläger auf die Aussichtslosigkeit des Rechtsmittels der Berufung hinwies.… OLG München: kein Anspruch gegen Social Media Netzwerk-Anbieter auf Schadensersatz nach Art.82 DSGVO wegen Datenerhebung per Scraping, wenn Kontrollverlust als Begründung nicht substantiiert dargelegt wird (Update)