Mehr über den Artikel erfahren LG Mannheim: Wegfall der „Unbeschwertheit“ der Nutzung von Social Media begründet bei Scraping von personenbezogenen Daten aus sozialem Netzwerk keinen immateriellen Schadensersatzanspruch nach Art. 82 DSGVO
geralt@pixabay

LG Mannheim: Wegfall der „Unbeschwertheit“ der Nutzung von Social Media begründet bei Scraping von personenbezogenen Daten aus sozialem Netzwerk keinen immateriellen Schadensersatzanspruch nach Art. 82 DSGVO

Unter anderem dies hat das Landgericht Mannheim in seinem Urteil vom 15. März 2024 (Az.: 1 O 93/23) im Rahmen eines Klageverfahrens durch das gesprochene Urteil festgestellt. In beiden Fällen…

Kommentare deaktiviert für LG Mannheim: Wegfall der „Unbeschwertheit“ der Nutzung von Social Media begründet bei Scraping von personenbezogenen Daten aus sozialem Netzwerk keinen immateriellen Schadensersatzanspruch nach Art. 82 DSGVO
Mehr über den Artikel erfahren LG Passau: Kein Anspruch auf Schadensersatz nach Art.82 DSGVO wegen Scraping von personenbezogenen Daten aus der Nutzung eines Sozialen Netzwerkes
geralt@pixabay

LG Passau: Kein Anspruch auf Schadensersatz nach Art.82 DSGVO wegen Scraping von personenbezogenen Daten aus der Nutzung eines Sozialen Netzwerkes

So das Gericht in seinem Endurteil vom 16. Februar 2024 (Az.: 1 O 616/23). In der Anwendung der Rechtsprechung des EuGH sieht das Gericht keine ausreichende Darlegung und keinen ausreichenden…

Kommentare deaktiviert für LG Passau: Kein Anspruch auf Schadensersatz nach Art.82 DSGVO wegen Scraping von personenbezogenen Daten aus der Nutzung eines Sozialen Netzwerkes

OLG Dresden: Kein Anspruch auf Schadensersatz in Form der Erstattung von Rechtsanwaltskosten für die erstmalige außergerichtlich Geltendmachung eines Auskunftsanspruchs nach Art. 15 DSGVO gegenüber Sozialen Netzwerk

So das Gericht in seinem Urteil vom 30.Januar 2024 (Az.: 4 U 1396/23). Das Gericht führt in den Entscheidungsgründen des Berufungsurteils dazu aus: „…Die Berufung ist auch insoweit begründet, als…

Kommentare deaktiviert für OLG Dresden: Kein Anspruch auf Schadensersatz in Form der Erstattung von Rechtsanwaltskosten für die erstmalige außergerichtlich Geltendmachung eines Auskunftsanspruchs nach Art. 15 DSGVO gegenüber Sozialen Netzwerk