LG München I: „Unangenehmes Gefühl“ nach Datenschutzvorfall führt nicht zu Schadensersatzanspruch nach Art. 82 DSGVO
So unter anderem das Gericht in seinem Endurteil vom 19. April 2024 (Az.: 31 O 2122/23) im Rahmen eines Rechtsstreits rund um einen Datenschutzvorfall bei einem Unternehmen, dass über eine…