OLG Koblenz: Schadensersatzanspruch nach Art.82 DSGVO wegen der Einmeldung von sog. „Positivdaten“ bei Bonitätsauskunft kann fehlende Ausübung des Widerspruchsrechtes nach Art. 21 DSGVO entgegenstehen
Unter anderem dies hat das Gericht in seinem Urteil vom 12.Mai 2025 (Az.: 11 U 1335/24) in einem Rechtsstreit, in dem verschiedene Ansprüche durch den Kläger geltend gemacht wurden. Dies ergaben sich aus einem Abschluss… OLG Koblenz: Schadensersatzanspruch nach Art.82 DSGVO wegen der Einmeldung von sog. „Positivdaten“ bei Bonitätsauskunft kann fehlende Ausübung des Widerspruchsrechtes nach Art. 21 DSGVO entgegenstehen