BGH: Bei Werbung mit Preisermäßigung eines eigenen Verkaufspreises muss der niedrigste Gesamtpreis der letzten 30 Tage vor der Preisermäßigung unmissverständlich, klar erkennbar und gut lesbar angegeben werden
Geschieht dies nicht, liegt ein Verstoß die §§ 5a I, II Nr. 2, § 5b IV UWG vor. Dies wiederum hat mit einem Verstoß gegen § 11 PAngV zu tun. So das Gericht in seinem… BGH: Bei Werbung mit Preisermäßigung eines eigenen Verkaufspreises muss der niedrigste Gesamtpreis der letzten 30 Tage vor der Preisermäßigung unmissverständlich, klar erkennbar und gut lesbar angegeben werden