OLG Nürnberg: Werbung auf Etikett einer Weinflasche mit Angabe „ABC REDUZIERT DEINEN CO2 FUSSABDRUCK“ ohne weitere Erklärung zu CO2-Reduzierungseinfluss des Weins irreführend, wenn sich Angabe auf Herstellungsprozess der Flasche bezieht
So das Gericht in einem Berufungsverfahren in dem Hinweisbeschluss vom 15. November 2023 (Az.: 3 U 1722/23), mit dem das Gericht auf die Erfolglosigkeit des eingelegten Rechtsmittels der Berufung hinwies. In dem Rechtsstreit einer Verbraucherzentrale mit einem Lebensmittel war die Bewertung eines Etiketts einer Weinflache streitig. Dieses enthielt auf der Vorderseite die Angabe „ABC REDUZIERT DEINEN CO2 FUSSABDRUCK“ und auf der Rückseite wurde dann erklärt, dass sich die Nachhaltigkeit des beworbenen Produktes insbesondere aus dem Altglasanteil in der verwendeten Flasche und der Verwendung von Öko-Strom bei der Flaschenherstellung ergebe. Das Gericht sieht eine Irrführung nach § 5 UWG und führt in den Entscheidungsgründen unter anderem aus: „…a) Wesentliche Teile der…
LG Karlsruhe: Bewerbung eines Produktes mit der Angabe „Umweltneutrales Produkt“ unzulässig, wenn diese Neutralität (noch) nicht vorliegt
So in einer Entscheidung vom 26.Juli 2023 (Az.: 13 O 46/22 KfH, nicht rechtskräftig) in einem Rechtsstreit der Deutschen Umwelthilfe e.V. mit einem Unternehmen, dass Drogeriemärkte betreibt. Streitgegenständlich war die Bewerbung eines Spülmittels. Aus der Pressemitteilung, die bisher vorliegt, lässt sich folgende Begründung entnehmen: „…Auch bei dem insoweit herausgegriffenen Produkt liegt ein Verstoß gegen das Irreführungsverbot des § 5 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 UWG vor. Die Werbung ist überschießend und damit unzutreffend. Der neu kreierte Begriff der „Umweltneutralität“ wird von den angesprochenen Verbrauchern – parallel zum bereits bekannten Begriff der Klimaneutralität – im Sinne eines „Produkts mit ausgeglichener Umweltbilanz“ verstanden. Die so beworbenen Produkte besitzen jedoch…
LG Karlsruhe: Bewerbung eines Produktes mit der Angabe „klimaneutral“ unzulässig, wenn diese Angabe nicht zutrifft und zudem auch nicht leicht auffindbar aufgeklärt wird
So in einer Entscheidung vom 26.Juli 2023 (Az.: 13 O 46/22 KfH, nicht rechtskräftig) in einem Rechtsstreit der Deutschen Umwelthilfe e.V. mit einem Unternehmen, dass Drogeriemärkte betreibt. Streitgegenständlich war die Bewerbung von Produkten aus dem Bereich Flüssigseife, Sonnenmilch, Cremedusche, bei denen auf der Verpackung mit dem Begriff „klimaneutral“ unter ergänzendem Hinweis auf eine „ClimatePartner“-Nummer und mit dem Zusatz „CO2-kompensiert“ geworben worden war. Zum einen sieht das Gericht keine ausreichende Möglichkeit der Nachprüfbarkeit der Angabe. Aus der Pressemitteilung, die bisher vorliegt, lässt sich folgende Begründung entnehmen: „…Die Beklagte hat bei den betroffenen Produkten jeweils angegeben, das Produkt sei klimaneutral im Sinne von CO2-kompensiert. Weitere Informationen dazu finden sich auf der Verpackung…
Update: OLG Frankfurt a.M.: Werbung für Produkt mit Angabe „klimaneutral “ohne weitere Aufklärung irreführend
Werbung für Produkt mit Angabe „klimaneutral “ohne weitere Aufklärung irreführend – So das Gericht in einem Urteil vom 10. November 2022 (Az.: 6 U 104/22) in einem wettbewerbsrechtlichen einstweiligen Verfügungsverfahren, in dem eine konkrete Bewerbung als unzulässig angegriffen und dazu ein Unterlassungsanspruch geltend gemacht worden war. Nach den Informationen aus der vorliegenden Pressemitteilung des Gerichts wurde das in Verbindung mit der Angabe „klimaneutral“ genutzte Logo verboten, da vorhandene Einschränkungen der Angabe, die Ausklammerung von bestimmten Emissionen, vorlagen und diese im Rahmen der Bewerbung nicht angegeben worden waren. Quelle für Pressemitteilung: https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/presse/werbung-mit-dem-logo-klimaneutral-ohne-aufklaerung-irrefuehrend Update: Zwischenzeitlich sind die Entscheidungsgründe veröffentlicht worden. Das Gericht führt umfangreich aus, warum das im Streitfall verwendete Gütesiegel rechtlich…