LG Hamburg: Werbung für Produkte mit der Angabe „revolutionär“ setzt deutlichen Abstand zu anderen Produkten voraus
Liegt dies nicht vor, so liegt eine wettbewerbsrechtliche Irreführung nach § 5 UWG. So das Gericht in dem Urteil vom 28. Juni 2023 (Az.: 315 O 116/23) in einem wettbewerbsrechtlichen…