Zum Inhalt springen

BAG: Abberufung von Datenschutzbeauftragten aus wichtigem Grund möglich->wichtiger Grund ist gleichzeitige Funktion als Betriebsratsvorsitzender, da Interessenkollisionen drohen

So das Gericht in seinem Urteil vom 6. Juni 2023 (Az.: 9 AZR 383/19), zudem nunmehr die vollständige Urteilsbegründung vorliegt. In diesem Verfahren hatte das BAG den EuGH im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchens mit rechtlichen Fragen… BAG: Abberufung von Datenschutzbeauftragten aus wichtigem Grund möglich->wichtiger Grund ist gleichzeitige Funktion als Betriebsratsvorsitzender, da Interessenkollisionen drohen

Cookie Consent mit Real Cookie Banner