BGH: Unterlassungsklageverfahren aus UWG oder gewerblichen Schutzrechten kann auch im Falle der Insolvenz bei Durchführung der Eigenverwaltung durch Insolvenzschuldner als Aktivprozess wieder aufgenommen werden
So das Gericht unter anderem in seinem Urteil vom 31. Juli 2025 (Az.: I ZR 127/24) , mit dem es eigene Rechtsprechung bestätigte. Hintergrund des Rechtsstreits waren verschiedene Ansprüche des klagenden Unternehmens aus der Verletzung… BGH: Unterlassungsklageverfahren aus UWG oder gewerblichen Schutzrechten kann auch im Falle der Insolvenz bei Durchführung der Eigenverwaltung durch Insolvenzschuldner als Aktivprozess wieder aufgenommen werden