LAG Mecklenburg-Vorpommern: Rückforderung von Gehalt wegen nicht erbrachter Arbeitsleistung im Home-Office-> auch hier gilt Darlegungs- und Beweislast zu Lasten des Arbeitgebers, dass Arbeitsleistung nicht erbracht worden ist
Gelingt dies nicht, so besteht auch kein Anspruch gegen den Arbeitnehmer. So das Gericht in dem arbeitsgerichtlichen Verfahren mit Urteil vom 28. September 2023 (Az.: 5 Sa 15/23). Das Gericht führt dabei in den Entscheidungsgründen aus: „…Grundsätzlich trägt der Arbeitgeber die Darlegungs- und Beweislast, dass und in welchem Umfang der Arbeitnehmer seine Arbeitspflicht nicht erfüllt hat. Auf den entsprechenden Prozessvortrag des Arbeitgebers hat der Arbeitnehmer sodann substantiiert zu erwidern (LAG Thüringen, Urteil vom 17. Februar 2009 – 1 Sa 239/08 – Rn. 31, juris = EzA-SD 2009, Nr. 6, 9; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13. Februar 2007 – 3 Sa 319/06 – Rn. 20, juris; LAG Köln, Urteil vom 30.…