OLG Hamm: „Ein oder mehrere Verstöße gegen eine Unterlassungserklärung“- Auf den Entschluss des Unterlassungsgläubigers kommt es an
So das Gericht nochmals klarstellend in seinem Urteil vom 1. Juni 2023 (Az.: 4 U 225/22) in einem Berufungsverfahren, in dem unter anderem Ansprüche auf Vertragsstrafe aus einer Unterlassungs-und Verpflichtungserklärung im UWG streitig waren. Kläger ist ein qualifizierter Wirtschaftsverband, der gegen ein Unternehmen eine Vertragsstrafe für die unzureichende bzw. fehelenden Energieeffizienzkennzeichnung von Haushaltsgeräten, die auf 11.000 EUR beziffert eingeklagt worden. Das Gericht bejaht den Verstoß gegen die Unterlassungserklärung (Details im Urteil) und sprach auch die 11.000 EUR zu, da von zwei Verstößen auszugehen sei. Das Gericht führt dabei in den Entscheidungsgründen unter anderem aus: „…Rechtlich hat der Kläger die bei insgesamt zwei beworbenen Einbauküchen („E“ gem. Anlage K4 und „F…