Update:OLG Frankfurt a.M.: Verzicht auf Urheberbenennung in AGB eines Microstock-Portals ist wirksam/Urheber hat keinen Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz
Dies hat das Gericht gemäß Pressenmitteilung (Volltext der Entscheidung liegt heute noch nicht vor) am 29. September 2022 in seinem Urteil (Az.: 11 U 95/21) festgestellt. Geklagt hatte ein Fotograf gegen die Kundin eines Stockportals. Der Fotograf hatte zuvor dem Portal im Rahmen eines Vertrages Fotos bereitgestellt. Ein solches Foto hatte die Kundin in dem Portal bezogen und den Urheber nicht entsprechend der rechtlichen Grundlage des § 13 UrhG benannt. Link zur Pressemitteilung:https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/presse/verzicht-auf-urheberbenennung-in-agbs Update vom 13. Oktober 2022: Nunmehr ist der Volltext des Urteils veröffentlicht worden. Das Gericht führt in den Entscheidungsgründen zu der spannenden Frage, ob ein wirksamer Verzicht auf die Urheberrechtsbenennung nach § 13 UrhG in einem Vertrag…