BGH: Ernstliche Unterlassungserklärung bei fristgerechter Erklärung und Übersendung als .pdf-Dokument als E-Mail-Anhang
So das Gericht in seinem Urteil vom 12. Januar 2023 (Az.: I ZR 49/22) im Rahmen eines Rechtsstreits rund um eine Abmahnung und Unterlassungserklärung aufgrund unerwünschter Werbung per E-Mail für Unterlassungserklärungen, die von Unternehmern stammen. Dazu führt das Gericht in den Entscheidungsgründen unter anderem aus: „…Das Berufungsgericht hat ausgeführt, das Verhalten des Beklagten lasse die Ernsthaftigkeit seiner am 18. Mai 2021 per E-Mail abgegebenen Erklärung hinreichend deutlich erkennen. Der Beklagte habe zu keinem Zeitpunkt inhaltliche Zweifel am Bestehen des materiellen Unterlassungsanspruchs der Klägerin geäußert, sondern vielmehr umgehend als Reaktion auf die – per E-Mail erfolgte – erste Kontaktaufnahme der Klägerin die verlangte Unterlassungserklärung fristgerecht sowohl per E-Mail – mit ausdrücklicher…