LAG Schleswig-Holstein:SMS mit Arbeitszeitänderungen muss durch Arbeitnehmer nicht in Freizeit gelesen werden
Aus diesem Grund kann auch keine arbeitsvertragliche Sanktion erfolgen. So entschieden durch das LAG Schleswig-Holstein mit Urteil vom 27. September 2022 (Az.: 1 Sa 39 öD/22) bezogen auf ein Dienstverhältnis im öffentlichen Dienst und die per SMS mitgeteilten, geänderten, Einsatzzeiten eines Notfallsanitäters. Das Gericht führt in den Entscheidungsgründen unter anderem aus: „…Mit der Kenntnisnahme des Inhalts der SMS durfte die Beklagte jedoch nicht vor 7:30 Uhr des folgenden Tages rechnen. Die Beklagte konnte unter normalen Umständen nicht davon ausgehen, dass der Kläger diese SMS vor 07:30 Uhr am 08.04.2021 zur Kenntnis nahm. Vorher war eine Kenntnisnahme durch den Kläger nicht zu erwarten. Der Kläger ist nicht verpflichtet, während seiner Freizeit…