OLG Frankfurt a.M.: Auch nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ist die Vollstreckung eines Auskunftsanspruchs nach § 888 ZPO, der Vorbereitung eines Schadensersatzanspruchs dient zulässig
So das Gericht in seinem Beschluss vom 18. September 2025 (Az.: 6 W 117/25) und sieht insbesondere die Möglichkeit, den dann bezifferten Anspruch auf Schadensersatz als Forderung zur Insolvenztabelle anmelden zu können, als Begründung. Es… OLG Frankfurt a.M.: Auch nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ist die Vollstreckung eines Auskunftsanspruchs nach § 888 ZPO, der Vorbereitung eines Schadensersatzanspruchs dient zulässig