OLG Köln: Unmittelbare Herkunftstäuschung nach § 4 Nr.3 UWG zu Lasten der Produkte unter der Bezeichnung „Kerrygold“ durch Vertrieb von Butterprodukten unter „Dairygold“
So das Gericht in seinem Urteil vom 20. Oktober 2023 (Az.: 6 U 20/21). Der Bundesgerichthof hatte in seiner Entscheidung vom 26.Januar 2023 (Az.: I ZR 15/22) den Rechtstreit an das Berufungsgericht zurückgewiesen. Dies kam nach erneuter Prüfung der Sach- und Rechtslage nunmehr nicht mehr zu einer mittelbaren Herkunftstäuschung, sondern bejahte eine vermeidbare Herkunftstäuschung in Form einer unmittelbaren Herkunftstäuschung nach § 4 Nr.3 UWG. Es führt unter anderem in den Entscheidungsgründen aus: „…Hierauf kommt es indes im Weiteren nicht an, da der Senat nach nochmaliger Prüfung der Sach- und Rechtslage vorliegend eine unmittelbare Herkunftstäuschung für gegeben erachtet. Aufgrund der hier von der Beklagten vorgenommenen Gestaltung der Produktverpackung ist die Gefahr…