Mehr über den Artikel erfahren OLG Dresden: Verantwortlicher muss Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO dauerhaft auf Einhaltung der rechtlichen Regelungen überwachen, unter anderem auch, ob nach Abschluss der Datenverarbeitung personenbezogene Daten gelöscht wurden
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OLG Dresden: Verantwortlicher muss Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO dauerhaft auf Einhaltung der rechtlichen Regelungen überwachen, unter anderem auch, ob nach Abschluss der Datenverarbeitung personenbezogene Daten gelöscht wurden

So unter anderem das Gericht in seinem Urteil vom 10. September 2024 (Az.: 4 U 683/24) im Rahmen eines Rechtsstreits rund um verschiedene Ansprüche um ein „Datenleck“ bei einem Musicstreamingdiensteanbieter.…

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